Wer Interesse an einer aktiven Mitgliedschaft in unserem Fanclub hat, ist herzlich eingeladen, an einem der Spieltage vorbeizukommen, um sich gegenseitig kennenzulernen. Alle Infos hierzu findet ihr in unserem öffentlichen Forum.
Als Mitglied kannst du unter anderem im internen Forum mitdiskutieren, was unsere Spiele und die Auswärtsfahrten betrifft und zentral über den Fanclub Tickets bestellen.
Alles weitere in unserer Satzung (weiter unten).
Unser fester Clubraum, wo wir die Spiele des VfB Stuttgart gemeinsam schauen können, ist die Kneipe Titanic in Bahrenfeld (Stresemannstraße 320, Bushaltestelle Schützenstraße
Mitte).
Roter Brustring, Roter Brustring,
Roter Brustring heißen wir!
Und wir kommen aus dem Norden,
VfB – wir steh’n zu dir!
An der Elbe und der Alster,
immer wieder VfB!
Roter Brustring, hier in Hamburg,
das ist unser OFC!
Stand: 23. Mai 2017
§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum
Der Fanclub führt den Namen Roter Brustring Hamburg e.V., hat seinen Sitz in Hamburg und wurde am 23.05.2007 gegründet.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.06. eines Jahres und endet am 31.05. des darauffolgenden Jahres.
§ 3 Zweck des Vereins
Sinn und Zweck des Vereins ist es, ein aktives Vereinsleben für Anhänger des VfB Stuttgart in Hamburg und Umgebung zu schaffen, sowie die Unterstützung des VfB Stuttgart. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der VfB-Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral und hat keine rechtextremistischen Inhalte.
§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft
a) Ordentliches Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind werden als jugendliche Mitglieder aufgenommen. Über eine Aufnahme, die schriftlich eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
b) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
d) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e) Der Ausschluss erfolgt
• bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins.
• wegen unehrenhaften Verhaltens inner- und außerhalb des Vereins.
• aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.
• Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
• Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.
§ 5 Jahresbeitrag
Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 20 Euro für Vereinsmitglieder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und pauschal 40 Euro für Familien (beitragspflichtige Verwandte, Ehe- oder in einer Wohngemeinschaft zusammenlebende Lebenspartner) ab 3 Personen, wenn von einem Konto abgebucht wird. Bei Eintritt von Januar bis Mai beträgt der Beitrag 10 Euro bzw. 20 Euro für Familien für das Restjahr (Geschäftsjahr ist 1.6. bis 31.5.).
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
a) dem 1. und 2. Vorsitzenden
b) dem Kassenwart
c) dem Schriftführer
Der Schriftführer ist für die Aktualisierung der Homepage verantwortlich. Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden vertreten. Bei Abwesenheit vertritt ihn der 2. Vorsitzende.
Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen. Der Kassenwart hat alleiniges Zugriffsrecht auf das Vereinskonto.
§ 7 Wahl des Vorstandes
Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand muss von der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt. Der Vorstand hat bei der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen. Auf Antrag kann der Vorstand einzeln oder gesamt entlastet werden.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder 6 Wochen vorher schriftlich zu informieren. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Beschlüsse sind schriftlich abzufassen und vom Schriftführer zu unterschreiben.
§ 9 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei Dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.
§ 10 Vorzüge
Die Vergabe von Vorzügen, die dem Club von Seiten des VfB Stuttgart zur Verfügung gestellt oder eingeräumt werden, regelt der Vorstand.
Ein Fanclub abseits der Heimat besitzt auch die Aufgabe, seine Herkunft würdig zu vertreten. Um gerade im nordischen Einzugsgebiet für mehr Völkerverständigung zu sorgen, wurde dieser kleine Spickzettel entwickelt. Damit mer wois, was g'moint isch!
Schwäbisch | Deutsch/Norddeutsch |
Im Stadion | |
A Roode | Typisch schwäbische Wurst. Hier auch: Stadionwurst |
Au ois? | Soll ich Dir auch ein Bier mitbringen? |
Auf goht's! | Wir woll'n euch kämpfen seh'n! |
Batscherei | Schlägerei |
blooga | sich richtig anstrengen |
Bloog de, du Seggl! | Streng dich gefälligst an, du Idiot! |
Deidsch'r Moischd'r | Gewinn der deutschen Meisterschaft, auf die man verdammt stolz ist – auch wenn man es natürlich nie zugeben würde. |
Desch en Guader! | Feiner Techniker. |
d'Ferschd'r-Briad'r | Karlheinz und Bernd Förster, ehem. Abwehrspieler des VfB und kongeniales Brüderpaar aus den 80ern. |
Fritzle | Äußerst beliebtes Krokodil-Dino-Dingsbums. |
Ganget mer? | Hast Du Lust, am Wochenende mit ins Stadion zu gehen? |
Soddat mer? | Hast Du Lust, am Wochenende mit ins Stadion zu gehen? |
Wenn's sei muaß. | Ja, ich hätte große Lust, mit Dir am Wochenende ins Stadion zu gehen. |
Gu-ido. | Guido Buchwald, Held und Kapitän der Meistermannschaft 1992. |
Ha noi! | Das war kein Foul! |
Ha noi odder?! | Das gibt doch wohl nicht Elfmeter?! |
Kommed guad hoim. | Bis zum nächsten Mal. |
Manjengg | Ludovic Magnin, ehemaliger linker Außenverteidiger aus der franz. Schweiz. |
d'Migga neihaua | abbremsen |
Mir send's | Hurra, Hurra, die Schwaben, die sind da! |
neibloogt | reingewürgt |
Nø mach halt deine Glotzbebbl uff! | Das war nie und nimmer Abseits/ein Foul oder was auch immer! |
Ond nø isch's zabbeduschd'r worde. | Danach ist die Mannschaft eingebrochen. |
Schduag'rd | Stuttgart |
Schwätz koin Lällabäpp! | Ich Netzer, Du Delling. |
So en Drambbl! | Wenig filigraner Fußballer. |
Uff em Wasa | Cannstatter Wasen (Festgelände am Stadion), ähnlich den Müncher Wiesen, nur besser, da weniger Trachten. |
Schwäbisch | Deutsch/Norddeutsch |
Im Alltag | |
Adé | Auf Wiedersehen |
Babbelgosch | Vielschwätzer |
Babbler | Schwätzer |
Bachl | Idiot |
Bähmulle | Weichei / Heulsuse |
Bäpp | Kleber |
Bombolesbabierle | Bonboneinwickelpapierchen |
Bräschdlengsgsälz | Erdbeermarmelade |
Du Daggl! | Blödmann |
Du Grasdaggl! | Blödmann (Komparativ) |
Du Halbdaggl! | Blödmann (Superlativ) |
Du Seggl! | Idiot |
fei | unabdingbares Füllwort |
gautscha | schaukeln |
gell? | Meinst Du nicht auch? |
Glotzbebbl | Augen |
Lähle | Ein etwas begriffsstutziger Zeitgenosse |
Lensa mit Schbätzla ond Soidawürschtla. | Größer als ein Elefant, und größer als Stuttgart. |
merksch was? | Hast Du es auch endlich kapiert? / Siehst Du? |
Muggäbatscher | Mückenklatsche |
Mir send's | Hurra, Hurra, die Schwaben, die sind da! |
Net bruddlt isch's greschte Lob. | Hat der Schwabe nichts zu kritisieren, schweigt er als Ausdruck des Lobes. |
päp | knickrig/knapp/eng |
Pedäderle | unzuverlässiges Ding |
Schälla | Klingel/Glocke, aber auch Bezeichnung für ein ungehöriges Mädchen, manchmal auch im Sinne von Backpfeife |
schinant | schüchtern |
Schlotzer | Lolli (oder auch Weintrinker) |
Soidawirschdle | Wiener Würstchen |
triala | sabbern |
Weggle | Rundstück |